Update: Verschärfung der Maskenpflicht im Busverkehr: FFP2-Maske auch für Kinder erforderlich

Die Stadtwerke Bad Salzuflen weisen auf eine Verschärfung der Maskenpflicht im Busverkehr hin (Update 05.05.2021):

In unseren Stadt- und Schulbussen sowie an allen Haltestellen besteht bereits die Maskenpflicht.

Wir weisen darauf hin, dass seit dem 24. April 2021 in den öffentlichen Verkehrsmittel für erwachsene Fahrgäste keine OP-Masken mehr erlaubt sind.

Die Maskenpflicht-Verschärfung, die mit der Bundesnotbremse in Kraft getreten ist, erlaubt nur noch FFP2-Masken oder vergleichbare Masken wie KN95- bzw. N95-Masken in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Fahrgäste müssen damit Mund und Nase bedecken.

Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung sind ab sofort auch Fahrgäste bis 14 Jahre dazu verpflichtet, bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske wie KN95- bzw. N95-Masken zu tragen. Somit müssen jetzt auch alle Schülerinnen und Schüler eine solche Maske im ÖPNV tragen.

Damit die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern noch genügend Zeit haben, FFP2-Masken für ihre Kinder zu besorgen, gilt diese Maskenverschärfung erst ab kommenden Montag, 10.05.2021. Wer ab nächste Woche dann keine vorgeschriebene FFP2-Maske trägt, wird von der Beförderung in unseren Stadt-und Schulbussen ausgeschlossen. Unser Fahrpersonal ist über die Kulanzregelung ebenfalls informiert.

Des Weiteren informieren wir Sie, dass das Fahr- und Kontrollpersonal im ÖPNV nicht unter der im Arbeitsschutz vorgeschriebenen Tragehöchstdauer für FFP2-Masken fällt. Aus diesem Grund trägt das Fahr- und Kontrollpersonal – bei Kontakt mit Fahrgästen – eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske). Darunter fallen auch die Busbegleiterinnen und Busbegleiter.