| Erkrankungen, Abmeldungen während des Schultages, Beurlaubungen | ||
| (Bezug § 13 APO GOSt)
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| Bitte – je nach Stufenzugehörigkeit – folgende E-Mail Adresse nutzen!
(für alle Benachrichtigungen)
Abi27@rudolph-brandes-gymnasium.de
Abi28@rudolph-brandes-gymnasium.de
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| 1. | Wenn Sie krank sind oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen nicht oder später zum Unterricht kommen können, benachrichtigen Sie bzw. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die Schule bitte am selben Morgen per Email an Abi27@rudolph-brandes-gymnasium.de / Abi28@rudolph-brandes-gymnasium.de
Voraussichtlich wird zeitnah eine Umstellung der Krankmeldung über WebUntis erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Einführung des neuen Verfahrens.
Bei längerem Fehlen informieren Sie uns bitte regelmäßig zum aktuellen Stand. |
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| 2. | Für jedes Fehlen wird eine ausformulierte Entschuldigung eingereicht, die Angaben zum Zeitraum (Tag, Datum) und zum Grund des Fehlens enthält. Hierfür ist ebenfalls die oben genannte E-Mail-Adresse zu nutzen. Bescheinigungen ggf. als Datei hinzufügen.
Die Entschuldigung wird bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern von einem Erziehungsberechtigten verschickt, volljährige Schülerinnen und Schüler erledigen dieses selbst.
Beispiel Entschuldigung: Sehr geehrte Jahrgangsstufenleitung, hiermit bitte ich darum, das Fehlen meiner Tochter X / meines Sohnes Y von Mittwoch, dem 28.08.25 bis Freitag, 29.08.25 aus gesundheitlichen Gründen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen |
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| 3. | Die Entschuldigungen müssen innerhalb von einer Woche bei der Jahrgangsstufenleitung über die oben genannte E-Mail-Adresse eingehen. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme. | |
| 4. | Falls Sie während eines Schultages erkranken, müssen Sie sich entweder bei einer Lehrkraft oder im Sekretariat der Oberstufe (Frau Sielhöfer), vertretungsweise auch im SEK I Sekretariat (Frau Diekmann, Frau Kramer) abmelden. Eine mündliche Entschuldigung über andere Kursteilnehmer reicht nicht aus; das Fehlen gilt dann als unentschuldigt.
Für den Fall, dass Sie zu Hause sind und nicht am Nachmittagsunterricht teilnehmen können, schicken Sie bitte eine E-Mail und informieren über Teams die betroffene Lehrkraft. |
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| 5. | Sollten Sie an einem Tag erkranken, an dem Sie eine Klausur schreiben müssen, informieren Sie die Schule unverzüglich über die oben genannte E-Mail-Adresse, spätestens an diesem Tag vor Beginn der Klausur, auch falls bereits vorher eine Krankmeldung eingereicht wurde. | |
| 6. | Die APO-GOSt unterscheidet zwischen entschuldigtem Fehlen aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z. B. Krankheit) und unentschuldigtem Fehlen, das Sie zu vertreten haben (z. B. Fernbleiben ohne Entschuldigung oder ohne stichhaltigen Grund). Bei begründeten Zweifeln an einer Entschuldigung behalten wir uns vor, diese nicht anzuerkennen und entsprechende Nachweise bzw. eine ärztliche Bescheinigung einzufordern. Auch ist es möglich, seitens der Schule eine Attestpflicht zu beschließen.
Nur wenn das Fehlen von der Schule entschuldigt wird, können versäumte Leistungsnachweise im Bereich der sonstigen Mitarbeit oder bei Klausuren durch eine Feststellungsprüfung oder eine Nachschreibklausur nachträglich erbracht werden. Anderenfalls wird diese Leistung mit „ungenügend“ bewertet. |
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| 7. | Sofern Ihr Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen persönlichen Gründen absehbar ist (z. B. Führerscheinprüfung, besondere Familienfeier, Bewerbungsgespräch), stellen Sie spätestens zwei bis drei Tage vor diesem Fehlen einen Antrag auf Beurlaubung, indem Sie eine E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse schicken. Sollte an einem solchen Tag eine Klausur geplant sein, melden Sie sich bitte umgehend, wenn der Termin absehbar ist.
Beispiel Beurlaubungsantrag: Sehr geehrte Jahrgangsstufenleitung, am Montag, den 09.09.2025 wird meine Tochter X/mein Sohn Y ihre/seine theoretische Führerscheinprüfung absolvieren. Ich bitte Sie deshalb darum, sie/ihn für die 3. bis 6. Stunde zu beurlauben. Mit freundlichen Grüßen
Für Klausurtermine werden in der Regel keine Beurlaubungen ausgesprochen. |
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| 8. | Sie sind in eigenem Interesse dazu verpflichtet, den durch Ihr Fehlen versäumten Unterrichtsstoff selbstständig und sofort nachzuarbeiten. | |
