Maskenpflicht in Schulbussen

Die Verkehrsbetriebe weisen darauf hin, dass in den allen Bussen und Bahnen nach wie vor Maskenpflicht besteht. Unter anderem heißt es in einer Mitteilung:

„Wir weisen darauf hin, dass das Fahrpersonal erneut die Anordnung erhält, alle Schülerinnen und Schüler ohne Maske von der Beförderung auszuschließen. Es wird keine Rücksicht auf das Alter der Schüler genommen, da alle Personen, die älter als 6 Jahre sind zum Tragen einer Maske verpflichtet sind. Einzige Ausnahme sind Personen, die durch ein ärztliches Attest vom Tragen einer Maske befreit sind.“

So soll eventuellen Unklarheiten und Konflikten vorgebeugt werden.